Landschaf

Die Haltung – zum Leben des Schafes


Schafe sind keine Hunde, die am Besten im Haus gehalten werden. Schafe sind Weidetiere, die am Besten in den Wiesen und Weiden grasen sollten. Diese Prämisse leitet die Haltung des Schäfers zu seinen Schafen an. Wir ermöglichen unseren Schafen auf Ahlhausen über die Haltungsform der ganzjährig „offenen Weidehaltung“, dass sie völlig artgerecht ihr Leben lang auf weiten Flächen mit viel Platz, im sehr abwechslungsstarken Futterreichtum und in ihren Herden ein naturgemäßes Dasein zubringen können. Schon über zehn Jahre entwickeln wir so in guter Zusammenarbeit mit den Behörden von Stadt, Kreis und Land die Landschaftspflege an der Ennepe und eine agrarökologisch auf die Artenvielfalt ausgerichtete Landschaftsgestaltung - ganz im Sinne des die Natur und das Land um uns herum genießenden, „sanften“ Tourismus’.

Weideprojekte in dieser „offenen Weidehaltung“ haben sich in Deutschland in den letzten 20 Jahren in vielen Regionen von der Öffentlichkeit begrüßt und begehrt entwickelt und sie werden in Fachliteratur beforscht und ausgewiesen (*). Sie sind die Antwort auf das Bedürfnis der Gesellschaft nach einer landwirtschaftlichen Tierhaltung, die mit der Natur in eins nicht auf industrielle Produktion von Fleisch mit den unsäglichen Tiertransporten verbunden ausgerichtet ist. Zugleich sind sie eine Antwort auf das voranschreitende Artensterben in Flora und Fauna der natürlichen Lebensräume, von deren Pflege und Erhaltung wir alle abhängen.

Damit ist aber nun unweigerlich verbunden und das muss auch unsere Absicht sein, dass in dieser ganzjährig „offenen Weidehaltung“ unsere Landschafe auch alt werden können und eben, wie es für jeden biologischen Organismus mitgedacht werden muss, ihr natürliches Sterben im Zu-Ende-gehen ihrer Lebenszeit auch auf der Weide in ihrem natürlichen Habitat zubringen können und dürfen. Wer das nicht mitdenkt oder gar verhindert, weil sie/ er – warum auch immer – das gesellschaftlich zu verstecken sucht und einen grundsätzlichen Euthanasismus bei allem Lebensende vertreten und herbeigeführt sehen will, die/ der muss befragt werden, was seine Rede von „Tierwohl“ am Ende wert sein soll? Schafe dann hochaltrig mit dem Argument eines „abstrakten Leidens“ schnell mit der Giftspritze tot zu spritzen, bevor sie ihr Leben auch auf dem natürlichen Wege aller Lebewesen beenden können, müsste doch jeder/m recht widersinnig erscheinen. Dem entgegen wollen wir unsere Schafhaltung in der offenen Weideform eben anders auch bis zum tiergerechten Ende konsequent denken dürfen.

Und dieses ist auch der fachgerechte Standard in den o.g. in Deutschland bestehenden Weideprojekten und deren Beforschung und Evaluation. Wie sollte es auch anders sein? Doch die fachliche Auswertung der bestehenden Weideprojekte in Deutschland

konstatiert so gut wie überall, dass die Weideprojekte und ihre EntwicklerInnen früher oder später mit den für sie zuständigen Kreisveterinärämtern einen Konflikt über den tier- und fachgerechten Umgang mit den Weidetieren am natürlichen Ende ihres Lebens, das sie erreichen können/ dürfen, bekommen werden. Ob ein Schaf in seinem natürlichen Weidehabitat auch so möglichst „natürlich“ sterben darf, wie es leben sollte, verlangt eine Betrachtung auf Seiten behördlich zuständiger VeterinärInnen, die – so die Erfahrungen in den Weideprojekten – sehr subjektiv und unterschiedlich sein kann. Hier gilt es sich ins gemeinsame Benehmen mit dem Veterinäramt zu setzen, das aber auch zu einer sachlich differenzierten Gesprächshaltung in dieser Frage in der Lage sein muss. Es kann keinen blinden Euthanasismus betreiben, um nicht selber in Konflikt mit dem Tierschutz zu geraten. Dazu kommt für die Veterinärämter zunehmend das gesellschaftliche Problem, dass sie konfrontiert sind mit aktivistisch eingestellten Personen, die jegliche Tierhaltung verboten sehen wollen und TierhalterInnen, deren Tiere im Land sichtbar sind, bei den Ämtern mit haltlosen Beschuldigungen anzeigen. Um das Tier geht es dabei gar nicht, denn dann würden sie ja das Gespräch mit den TierhalterInnen suchen. Diesem muss das Veterinäramt dann trotzdem nachgehen, wobei es bei der von ihm gewählten Form des Nachgehens einigen Gestaltungsspielraum hat.

Um von vorneherein den fach- und artgerechten Umgang mit dem natürlichen Lebensende der Tiere in unseren Weiden sicher zu stellen, haben wir 2021 gemeinsam mit 2 AmtstierärztInnen des Kreisveterinäramts im Ennepe-Ruhr-Kreis, die wir zum Besuch unserer Schafhaltung eingeladen hatten, diese Frage vor Ort und an einem solchen hochaltrigen Tier in seinen letzten Tagen entsprechend erörtert und geregelt. Das Amt hat uns damals versichert, dass wir die „Verantwortung… den betreuten Tieren gegenüber sehr ernst nehmen“. Es konnte auch in der Erörterung des Umgangs mit den in ihrem Weidehabitat ihr Leben fristenden Schafen differenziert nachvollziehen, dass die fachliche Praxis in den Weideprojekten auch das Ableben und Niedergehen von Weidetieren auf der Weide im Sinne des Tierwohls ermöglichen können muss.

Unsere Schafhaltung will auch hier – wie es die damalige Amtstierärztin uns gegenüber formulierte – Tierwohl und -haltung „konsequent bis zum Ende denken“. (* vgl. AG Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V. (Hg.): Naturnahe Beweidung und NATURA 2000. Ganzjahresbeweidung im Management von Lebensraumtypen und Arten im europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000. Bad Sassendorf 2019. 2. Aufl.)


► zurück